- Robe
- Ro|be 〈f. 19〉1. Amtstracht der Richter, Anwälte, Professoren, Geistlichen2. Gesellschafts-, Abendkleid3. 〈scherzh.〉 (neues) Kleid● in feierlicher, großer \Robe erscheinen; eine neue \Robe vorführen; sich in einer neuen \Robe zeigen [frz., „Gewand, Kleid“ <fränk. rauba „erbeutetes (Kleid)“; zu ahd. roub; → Raub]
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Ro|be, die; -, -n [frz. robe = Gewand, Kleid, urspr. = Beute; erbeutetes Kleid, aus dem Germ., verw. mit ↑ Raub in dessen urspr. Bed. »dem Feind entrissenes (Kleidungsstück)«]:1. (geh.) festliches langes Kleid, das nur zu besonderen Anlässen getragen wird:die Damen trugen feierliche, glitzernde, kostbare -n;man erscheint bei der Premiere in großer R. (in festlicher Kleidung [bezogen auf Frauen u. Männer]);Ü sie hat heute eine neue R. (scherzh.; ein neues Kleid) an.2. (seltener) Talar.* * *
Robe[französisch »Gewand«, »Kleid«\] die, -/-n, 1) langes Kleid für festliche Anlässe; 2) Amtstrachten.* * *
Ro|be, die; -, -n [frz. robe = Gewand, Kleid, urspr. = Beute; erbeutetes Kleid, aus dem Germ., verw. mit ↑Raub in dessen urspr. Bed. „dem Feind entrissenes (Kleidungsstück)]: 1. (geh.) festliches langes Kleid, das nur zu besonderen Anlässen getragen wird: die Damen trugen feierliche, glitzernde, kostbare -n; man erscheint bei der Premiere in großer R. (in festlicher Kleidung [bezogen auf Frauen u. Männer]); Ü sie hat heute eine neue R. (scherz.; ein neues Kleid) an; Muss klasse R. angehabt haben, das Weib, alles in Schwarz und so ... (Kunze, Jahre 71). 2. (seltener) Talar: Der Richter trug keine R., nur einen ganz gewöhnlichen Straßenanzug (v. d. Grün, Glatteis 201); die -n der Geistlichen.
Universal-Lexikon. 2012.